Wissen, Videofilmen
Haben Sie eine Drehgenehmigung?
Donnerstag, 04. Juni 2009: Ein Spruch, der uns Filmer gerne die Nackenhaare aufstellen läßt. Denn meist stecken ein paar Wichtigtuer dahinter, die sich langweilen und uns deshalb ein bißchen nerven wollen. So denken wir zumindest. Doch jede Regel hat ihre Ursache. Regeln werden normalerweise nur dann aufgestellt, wenn es zuvor einen Mißbrauch oder Mißstände gegeben hat. Und die gab es anscheinend zuhauf, denn auch in vielen, selbst neuerschlossenen Urlaubsländern gibt es mittlerweile strikte Regeln, was das Filmen anbelangt. Daran sollten Sie sich auch sehr genau halten, denn ist die Kamera erst konfisziert, ist das Geschrei groß.
Copyright-Regelung bei öffentlichen Anlässen
Auch setzt sich mehr und mehr eine Copyright- Regelung bei öffentlichen Anlässen und Orten durch. Bei der diesjährigen Fußballweltmeisterschaft konnten wir sehen, welch verrückte Blüten Copyrights treiben können. Ein solches Bombardement an Reglementierungen für Film und Photo gab es meines Wissens noch nie. Bevor Sie also einfach mal „drauf losfilmen“, sollten Sie sich kurz einen Überblick über die rechtliche Situation machen. Natürlich hat keiner was dagegen, wenn Sie zum millionsten Mal das Rathaus mit seinem berühmten Tanz der Scheffler vormittags um 11.00 Uhr am Münchner Marienplatz filmen. Doch wenn Sie dann ins Rathaus gehen und die Türe zum Oberbürgermeisterzimmer öffnen, um mal schnell ein paar Bilder des Münchner OBs bei der Arbeit zu schießen, dann haben Sie etliche Rechte verletzt.
Zunächst einmal brauchen Sie grundsätzlich für alle öffentlichen Gebäude, wenn Sie innen filmen wollen, eine Drehgenehmigung. Am besten fragt man beim Pförtner nach, der kann einem zumindest den zuständigen Beamten nennen. Dann dürfen Sie Menschen nicht einfach ohne ihre Genehmigung filmen. Bei einem Politiker (wie auch Musik-, Film- oder Sportstar) gibt es zwar das Recht des öffentlichen Interesses, das gilt aber nur, wenn die betreffende Person in der Öffentlichkeit auftritt. Also in das Arbeitszimmer einzudringen oder noch schlimmer, wie es die Paparazzis gerne tun, in die Privatbereiche einzudringen, ist logischerweise untersagt. Einen Politiker oder Medienstar dürfen Sie nur bei öffentlichen Anlässen filmen.
Berühmte Leute und ihr Privatleben
Das ist auch gut so, sonst hätten berühmte Leute ja gar kein Privatleben mehr. Eine Grauzone, in der gerade Paparazzis leben, ist die Halböffentlichkeit. Der Standort der Kamera ist zwar auf öffentlichen Grund, gefilmt wird aber mittels Monster- Teleobjektiven auf privatem Grund. Teilweise kreisen sie sogar mit gemieteten Hubschraubern über den Anwesen der Stars. Hier ist die Rechtssprechung nicht eindeutig und hängt vom jeweiligen Richter ab. Politiker sind hier seltener Opfer als Medienstars.



